Welche Hausratversicherung sollten Sie für Ihr Zuhause wählen?

Ob Sie Hausbesitzer oder Mieter sind: In beiden Fällen gilt es, die richtige Hausratversicherung abzuschließen. Doch hier stellt sich zunächst die Frage: Welche ist die Beste und aus welchen Gründen sollte ich mich für genau diese entscheiden? Welche Zusatzversicherungen gibt es und ist die Hausratversicherung eigentlich Pflicht? Netatmo hat sich dem Thema angenommen

Für wen ist die Hausratversicherung Pflicht?

Oft stellen Mieter sich die Frage, ob der Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtend ist und damit verbunden auch im Mietvertrag festgehalten werden darf. Tatsächlich stoßen Neumieter immer wieder auf eine Klausel, die nicht nur den Abschluss einer Hausratversicherung, sondern auch einer privaten Haftpflichtversicherung erfordert. Doch hier möchten wir Folgendes klarstellen: Eine Hausratversicherung ist keine gesetzliche Pflicht und kann auch nicht vom Vermieter verlangt werden. Da Mieter für Schäden an der Wohnung eine Kaution zahlen, muss keine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Ob Sie eine solche Versicherung abschließen möchten, ist also Ihnen überlassen. Haben Sie den Mietvertrag inklusive entsprechender Klausel zur Hausratversicherung bereits unterschrieben, ist diese unwirksam.

Auch Hausbesitzer können eine Hausratversicherung abschließen, die zum Beispiel vor Feuerschäden, Wasserschäden oder Schäden bei Einbruch schützt. Doch wie bei Mietern ist diese nicht Pflicht. Zusammengefasst gilt also:

  • Für Mieter ist die Hausratversicherung kein Muss. Eine Klausel, die eine solche Versicherung erfordert, hat keinerlei Wirkung.

  • Auch Hausbesitzer sind nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. Dennoch kann sich ein solcher Abschluss lohnen, da die Versicherung bei Beschädigungen des Inventars für die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungspreis von Gegenständen aufkommt.

Auch wenn eine Hausratversicherung nicht zwingend abgeschlossen werden muss, verlässt sich etwa ein Viertel aller Deutschen auf den zusätzlichen Schutz. Sie profitieren von den Leistungen der Versicherung, beispielsweise im Falle von Einbrüchen und Diebstahl, aber auch den zuvor genannten Schäden in Form von Wasser oder Bränden. Hier gilt: Je höher der Wert Ihres Eigentums, desto sinnvoller ist es, eine Hausratversicherung abzuschließen. Allein technische Geräte werden immer teurer und können so schnell eine hohe Schadenssumme verursachen.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass insbesondere Schäden, die in Folge von Katastrophen oder Naturgewalten entstehen, nicht immer versichert sind. Diesbezüglich lassen sich jedoch zusätzliche Elementarschadensversicherungen abschließen.

Neben der Hausratsversicherung spielt auch die Wohngebäudeversicherung eine bedeutende Rolle. Hier kann es sinnvoll sein, sich für einen Vertrag zu entscheiden, der sich automatisch an den steigenden Wert eines Gebäudes anpasst. Falls Sie den Wert des Gebäudes nicht selbst ermitteln können, empfiehlt es sich, den Ratschlag eines sachkundigen Fachexperten einzuholen.

Falls Sie eine Untervermietung in Erwägung ziehen, beispielsweise wenn Sie für ein paar Monate den Wohnort wechseln und Ihr Zuhause in der Zwischenzeit jemand anderem überlassen möchten, sollten Sie folgendes Wissen: Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen, gilt diese nur für Sie und nicht für andere Personen, an die ein oder mehrere Zimmer weitervermietet werden. Der Untermieter muss also bei Bedarf selbst eine Versicherung abschließen.

Ob sich eine Hausratversicherung letztendlich für Sie lohnt, hängt von den damit verbundenen Kosten ab. Schaut man sich das Verhältnis zwischen Kosten und Schadensrisiko an, sind die meisten Hausratversicherungen lohnenswert, da beispielsweise durch Brandschäden enorme Summen entstehen können und die Versicherung immer die Reparatur oder sogar den Neuwert eines Gegenstandes ersetzt. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, wie hoch die Versicherungssumme ausfällt.

Tipp: Für den Rundumschutz gegen Einbrüche und Diebstahl empfehlen wir Ihnen die Installation eines Sicherheitssystems. Alarmsysteme informieren Sie, noch bevor es überhaupt zum Einbruch kommt. Sensoren, die an Türen und Fenstern angebracht werden, erfassen verdächtige Bewegungen und mit der passenden App werden Sie im Falle von verdächtigen Ereignissen sofort per Smartphone kontaktiert. Generell sollten Sie immer darauf achten, die Haustür abzuschließen und andere Schutzmaßnahmen zu treffen, da die Hausratversicherung den Schadensersatz im Falle eines Einbruchs verweigern kann, wenn Sie Ihr Verhalten als grobe Fahrlässigkeit einstuft.

Welche Leistungen der Hausratversicherung sollte ich für mein Haus wählen?

Zunächst einmal die goldene Regel: Vergleichen Sie die vorgeschlagenen Hausratversicherungen und fordern Sie von jedem Versicherer ein Angebot an, entweder online über einen Vergleichsservice oder telefonisch. Die meisten Firmen bieten sogenannte Multi-Risk-Home Insurance Contracts (MRH) an. Diese decken Schäden am Eigentum des Versicherten an, etwa im Falle von:

  • Wasserschäden

  • Feuerschäden

  • Naturkatastrophen

  • Diebstahl

  • Einfrieren von Rohren

Darüber hinaus können Sie die Hausratversicherung um zusätzliche Leistungen, etwa im Falle von elektrischen Schäden, erweitern. Es liegt an Ihnen, die mit Ihrem Zuhause verbundenen Risiken zu bewerten und einen Versicherungsvertrag mit geeigneten Leistungen abzuschließen. Folgende Zusatzleistungen können Sie wählen:

Fahrraddiebstahl: Befinden sich Fahrräder am Versicherungsort, zählen Sie zum Hausrat. Wird das Fahrrad beispielsweise aus dem Keller oder der Garage gestohlen, fällt dies in die Kategorie des Einbruchdiebstahls und kann zum Neuwert ersetzt werden. Die Versicherung greift jedoch nicht, wenn Sie Ihr Fahrrad an einem Fahrradständer auf der Straße abgestellt haben.

Beim Abschluss dieser Zusatzversicherung sollten Sie darauf achten, ob der Vertrag eine Nachtzeitklausel enthält. Diese schränkt den Diebstahlschutz auf den Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr ein.

Glasbruch: Sollten Sie viele gläserne Gegenstände besitzen, kann sich eine Glasbruchversicherung lohnen. Hier kommt die Versicherung dann auf, wenn Glas beispielsweise aufgrund von Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel zerstört wurde. Dies gilt unter anderem für Fensterscheiben und Wintergärten, aber auch Glasscheiben von Bildern, Spiegeln oder Aquarien.

Elementarschäden: Eine Elementarschadensversicherung empfiehlt sich besonders dann, wenn Ihre Region häufig von heftigen Unwettern oder Überschwemmungen heimgesucht wird. In die Kategorie dieser Elementargefahren fallen neben Überschwemmungen aber auch Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, Schneedruck sowie Vulkanausbrüche.

Überspannungsschäden: In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 400.000 Überspannungsschäden. Mit der entsprechenden Zusatzleistung sind Sie für den Fall eines direkten Blitzeinschlages geschützt. Gerade wenn Sie hochwertige Fernsehgeräte oder Computer besitzen, ist es besonders sinnvoll, diesen Zusatzbaustein zu wählen.

Die Angebote der Versicherungen richtig verstehen

Um den für Sie geeigneten Vertrag zu ermitteln, bitten die Versicherer Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung um verschiedene Informationen, darunter

  • Persönliche Angaben wie Alter und Beruf (Student, Berufstätige/r, Rentner etc.)

  • Ob Sie in einem Haus oder einer Wohnung leben

  • Das Bodenmaterial der Wohnung

  • Ob Sie Mieter oder Mitbewohner, Eigentümer oder Miteigentümer sind und ob das Haus Ihr primärer oder sekundärer Wohnsitz ist

  • Die Größe der Wohnfläche. Die Hausratversicherer veranschlagt in einigen Fällen einen festen Versicherungswert pro Quadratmeter

  • Alternativ kommt es zur summierten Einzelbewertung des gesamten Hausrats, bei der das Inventar auf den Wiederbeschaffungswert geprüft wird

  • Diebstahlgarantie: Sie müssen die Menge Ihrer Besitztümer und Wertsachen einschätzen. Diese Einschätzung bestimmt sowohl die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags als auch mögliche Entschädigungen des Versicherers.

Denken Sie daran, Ihre Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das ist der Betrag, den Sie im Falle eines Anspruchs auf Entschädigung selbst zahlen