
Die Rauchmelderpflicht
Rauchmelder sind technische Geräte, welche im Falle eines Brandes einen schrillen Alarmton ausstoßen, um Menschen auf die Gefahr hinzuweisen. Sie gelten als elektrische Lebensretter, da sie die veränderte Zusammensetzung der Luft wahrnehmen und den Menschen die oftmals unbemerkte Rauchgasentwicklung aufzeigen. Versicherungen und Feuerwehren unterstreichen schon seit Jahrzehnten die Effektivität der Melder, doch lange Zeit verschloss die Öffentlichkeit lieber die Augen. Es wurde den Eigentümern überlassen, sich selbstständig und eigenverantwortlich um den Einbau der Rauchmelder zu kümmern, denn eine gesetzliche Pflicht gab es lange Zeit nicht. Im Laufe der Jahre jedoch wurden auch die Gesetzgeber auf die Unverzichtbarkeit der Rauchmelder aufmerksam und führten die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern ein.
Tatsächlich brechen fast 35 Prozent der Brände in der Nacht aus. Aus diesem Grund werden die Bewohner häufig nicht auf die drohende Gefahr aufmerksam und werden somit zum Opfer des Feuers.
Sebastian Fischer und seine Frau Silke Fischer betreiben die Internetseite Rauchmelder Experten und klären die deutschen Bundesbürger auf ihrer Webseite über die Rauchmelderpflicht und die verschiedenen Arten von Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern auf. Bei dringenden und speziellen Fragen antworten Sebastian Fischer und Silke Fischer sogar persönlich, um Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen zu lassen.
Rauchmelder können einen erheblichen Beitrag zum Brandschutz leisten und somit Ihre Sicherheit erhöhen. Setzen Sie am besten auf einen Smarten Rauchmelder, welcher viele Vorteile im Gegensatz zu klassischen Modellen aufweist und sich beispielsweise sogar eigenständig und regelmäßig warten kann.
Rauchmelder in Neubauten und in Bestandsbauten
Seit einiger Zeit hat sich die Rauchmelderpflicht nun in allen Bundesländern durchgesetzt. Dennoch galt dies zunächst nur für Neu- und Umbauten. Das Bundesland Rheinland-Pfalz erkannte zuerst den großen Beitrag, welchen die Rauchmelder leisteten, um die Bundesbürger vor Bränden zu schützen. Deswegen führte das Bundesland bereits 2003 die Rauchmelderpflicht ein. Die anderen Bundesländer zogen nach. In Berlin gilt die Pflicht für Neubauten allerdings erst seit dem Jahr 2017.
Recht spät, doch immerhin irgendwann wurden die Bundesbürger dazu aufgerufen, auch die bestehenden Häuser, Appartements und Wohnungen mit Rauchmelder auszustatten. Auch hier agierten die Bundesländer wieder unterschiedlich schnell. Während in Hamburg die Pflicht der Rauchmelder schon seit 2011 gilt, zogen Niedersachsen, das Saarland, Bremen, Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt erst mehrere Jahre später nach. In Berlin und Brandenburg wird die Rauchmelderpflicht beispielsweise erst ab 2021 in Kraft treten. Einige Bundesländer, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betreiben die Rauchmelderpflicht nun schon seit 10 Jahren und legen auch großen Wert darauf, dass die lebensrettenden Geräte regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden.
Wer für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist, wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Oftmals wird es den Vermietern überlassen, eine Regelung zu treffen. Dies sollte dann vertraglich festgehalten werden. Doch ganz egal, wer laut Landesbauordnung für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist, die Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die lebensrettenden Melder regelmäßig gewartet und spätestens nach 10 Jahren ausgewechselt werden.
Wie viele Rauchwarnmelder muss ich installieren?
Unabhängig von dem Bundesland, in welchem Sie wohnhaft sind, ist es laut Gesetz geregelt, dass für Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und Aufenthaltsräume jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Dies sind die Räume, in welchen die Rauchwarnmelder am wichtigsten sind, da dort durchschnittlich die meiste Zeit verbracht wird. Wie außerdem schon dargelegt wurde, brechen Brände sehr häufig in der Nacht aus. Deswegen ist es umso wichtiger, dass vor allem Schlafzimmer und Kinderzimmer mit den Meldern ausgestattet sind. Viele werden sich nun fragen, warum ausgerechnet der Flur auch der Rauchmelderpflicht unterliegt. Dies liegt daran, dass sich die Schlafzimmer, Aufenthaltszimmer und Kinderzimmer in den meisten Fällen nicht direkt neben Ausgängen oder der Haustür befinden. Damit die Menschen also im Brandfall die Möglichkeit haben, den Fluchtweg zu nutzen und den Brand frühzeitig bemerken, wird dazu geraten, auch hier die Feuermelder anzubringen. Diese Maßnahmen müssen natürlich nicht nur in Häusern getroffen werden. Menschen mit Wohnungen müssen Schlafräume etc. auch mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten.
Räume wie die Küche, das Bad oder Kellerräume lösen sehr häufig Fehlalarme aus. Denn in diesen Räumen gibt es mehr Rauch, Staubpartikel, Wasserdampf und ein größeres Insektenaufkommen als beispielsweise in den Schlafzimmern. Aus diesem Grund wird häufig darauf verzichtet, in diesen Zimmern Rauchmelder zu installieren. Allerdings besteht im Vergleich vor allem in der Küche eine erhöhte Brandgefahr. Es wäre also ratsam, auf Geräte zurückzugreifen, welche aufgrund ihrer Eigenschaften für diese Räume geeignet sind. Eine Möglichkeit sind Wärmemelder, die den Brandrauch nicht detektieren, sondern vielmehr die Raumtemperatur regelmäßig messen. Sollte diese einen kritischen Wert übersteigen, schlägt das Gerät Alarm.
Weiterhin kann es natürlich vorkommen, dass gerade Räume wie das Wohnzimmer oder auch Schlafzimmer zu groß sind, als dass der Rauchmelder zuverlässig seine Arbeit leisten kann. Sollte die Zimmergröße also die 60 m2 übersteigen oder der Raum durch Trennwände geteilt sein, müssen unbedingt mehrere Rauchmelder montiert werden. Auch offene Räume oder offene Flächen über mehrere Etagen sollten mit einem Warnsystem ausgestattet werden. Nassräume, wie zum Beispiel die Waschküche weisen ein relativ geringes Risiko auf, in Brand zu geraten. Daher obliegt es der Einschätzung des Eigentümers, sich für oder gegen die Montage eines Rauchwarnmelders zu entscheiden.
All diese Regelungen können in den jeweiligen Landesbauordnungen nachgelesen werden. Wer diese Maßnahmen jedoch noch nicht getroffen hat, sollte als Eigentümer dafür Sorge tragen, sein Haus bis Ende Dezember entsprechend auszustatten