Die Brandschutznorm: Wie kann man sie einhalten?

Hierzulande sieht die Brandschutznorm Sicherheitsvorrichtungen für jede Art von Einrichtung vor, sei es im eigenen Haus oder in öffentlichen Gebäuden wie Geschäften. Es gibt Brandschutzsysteme, Herstellungsstandards für Brandmelder, Evakuierungen, die organisiert werden müssen und Eigentum, das geschützt werden will: Doch was sind die wichtigsten Punkte, die man beachten sollte, um die Brandschutznorm einzuhalten?

Brandschutznorm oder Brandschutzbestimmung?

Zu Beginn möchten wir uns mit diesen beiden Begriffen beschäftigen. Im Allgemeinen Sprachgebrauch werden Brandschutznorm und Brandschutzbestimmung synonym verwendet: Es geht um eine Reihe verbindlicher Bestimmungen zur Minimierung des Brandrisikos und zur Gewährleistung der Sicherheit aller. Es gibt jedoch einen kleinen, aber feinen Unterschied: Während Verordnungen verbindliche Gesetzestexte von Behörden sind, bezeichnet der Standard eine Reihe von Qualitäts- und Sicherheitskriterien, die die Wirksamkeit einer Ware oder Dienstleistung bestimmen. So gibt es beispielsweise eine europäische Norm zur Klassifizierung von Materialien zur Feuerbeständigkeit. Mit dieser Norm kann unter anderem ermittelt werden, welche Materialien für den Bau einer öffentlich zugänglichen Einrichtung verwendet werden sollen. Dann geht es schließlich auch darum, die Brandschutzbestimmungen für die Gestaltung dieser Einrichtungen einzuhalten. Die hängen vom jeweiligen Brandverhalten ab. So dürfen Wärmedämmungen im Bereich von Hochhausfassen nicht aus brennbaren Baustoffen bestehen. Vielmehr müssen sie sogar Brandtemperaturen von mindestens 1.000 Grad Celsius aushalten, bevor sie beginnen zu schmelzen. Die Dämmstoffe selbst dürfen nicht zu glimmen anfangen, damit eine Brandausbreitung vermieden wird.

Auch die Brandschutzordnung sollten Sie kennen. Diese richtet sich nach DIN 14096 und muss aus den Teilen A, B und C bestehen:

Teil A der Brandschutzordnung haben Sie vermutlich schon einmal gesehen. Dieser Teil hängt in Gebäuden und beschreibt, wie sich Mitarbeiter und Besucher im Falle eines Brandes verhalten sollen. Zusätzlich erhalten Mitarbeiter eines Unternehmens Teil B. Hier sind Regeln enthalten, mit deren Hilfe ein Brand und die Ausbreitung von Rauch verhindert werden können. Teil C wiederum richtet sich ausschließlich an Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte und enthält Informationen darüber, wie vorbeugender Brandschutz technisch durchgeführt werden muss.

Doch was ist die Norm, wenn es um Feuer geht?

Allgemeine Brandschutzstandards besagen, dass

  • Jedes Gebäude zuverlässige und geeignete Brandschutzanlagen besitzen muss

  • Die Brandausbreitung in den betroffenen Einrichtungen begrenzt und der Rauch abgesaugt werden muss

  • Eine Evakuierung stattfinden muss und Personen geschützt werden sollen

Darüber hinaus gibt es in allen Bundesländern diverse Bestimmungen zum Einsatz von Rauchmeldern. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, doch die Rauchmelderpflicht ist bei Neu- und Umbauten in allen Bundesländern angekommen. In 15 Bundesländern gilt diese Pflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten Ende dieses Jahres. In Sachsen sieht die Rauchmelderpflicht vor, dass Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten installiert werden müssen. Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern ist in einigen Bundesländern mittlerweile schon 10 Jahre gültig – und das zu Recht, denn Rauchmelder retten Leben. Sie erkennen Rauchpartikel in der Luft und sorgen dafür, dass im Ernstfall der Alarm ausgelöst wird.

Doch welche Art von Detektoren muss installiert werden? Rauchmelder müssen der europäischen Brandschutznorm DIN EN 14604 entsprechen. Um nach dieser Norm zertifiziert zu werden, ist ein langes Prüfungsverfahren notwendig. Hier spielen unter anderem die werkseigene Produktionskontrolle, aber auch eine Typprüfung zum Nachweis der Konformität mit der Europäischen Norm eine wichtige Rolle. Insgesamt 29 verschiedene Prüfungen durchläuft ein Brandmelder, bis er zugelassen ist. Diese Prüfungen richten sich nach den Anforderungen, die in der Europäischen Produktnorm DIN EN 14604 festgelegt wurden. So wird beispielsweise kontrolliert, ob der Rauchwarnmelder ausreichendenden Schutz vor dem Eindringen von Fremdkörpern besitzt. Hier kann bereits eine Sichtprüfung ausreichen, doch auch praktische Tests sind an der Tagesordnung.

Auch Temperaturschwankungen stehen im Fokus der Prüfungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Rauchwarnmelder sich meist das komplette Jahr über an der Decke eines Zimmers befinden und somit im Sommer enorm hohen Temperaturen ausgesetzt sind, während Räume im Winter stark abkühlen können. Selbstverständlich soll der Rauchmelder bei diesen Temperaturschwankungen keinen Alarm auslösen. Darüber hinaus muss natürlich auch der Testknopf und die Alarmsignallautstärke getestet werden. Hier reicht das Drücken des Knopfes aus, um festzustellen, ob der Melder uneingeschränkt funktioniert. Selbst bei der Mindestlautstärke des Alarmtons gibt es einen festen Wert.

Wie Sie sehen, ist Rauchmelder nicht gleich Rauchmelder. Viele Menschen tendieren dazu, beim nächstbesten Schnäppchen zuzugreifen, doch gerade im Falle von Rauchwarnmeldern sollten Sie dies vermeiden. Hier bekommen Sie für kleines Geld nicht immer ein funktionssicheres Produkt. Deutsche Kunden sollten dementsprechend am besten zu Rauchmeldern nach der Norm DIN EN 14604 greifen. Kunden aus der Schweiz achten am besten darauf, dass ihre Rauchwarnmelder VKF-zertifiziert sind.

Bei Wohnungen mit einer Größe von über 130 qm und mehreren Stockwerken ist es zudem sinnvoll, auf funkvernetzte Rauchmelder zu setzen, da diese Sie gleichzeitig alarmieren, wenn es zum Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder ist kein alltägliches Produkt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an einen Fachbetrieb wenden, der Ihnen eine kompetente Beratung rund um das Produkt, sowie die Installation und Wartung, dessen bietet. So vermeiden Sie Fehlalarme und andere Betriebsstörungen.

Brandschutz: Die Verpflichtung zur Einhaltung von Normen

Nach den Brandschutzbestimmungen müssen bestimmte Einrichtungen auf den neuesten Stand gebracht werden, wenn sie einer Strafe entgehen möchten: öffentlich zugängliche Einrichtungen, Hochhäuser, Gebäude, die dem Arbeitsgesetz unterliegen und Einrichtungen, die für den Umweltschutz klassifiziert sind, müssen modernisiert werden. Diese Modernisierung umfasst im Allgemeinen die Zugänglichkeit des Gebäudes und dessen Brandschutz.

Die Brandschutzbestimmungen unterteilen sich dabei in verschiedene Kategorien, je nach Verwendung und der Aufnahmekapazität der Einrichtung. Jede Art von öffentlicher Einrichtung muss jedoch den entsprechenden Brandschutzbestimmungen entsprechen. Davon betroffen ist die Gebäudeplanung, Alarmeinrichtungen, Brandschutzsysteme, der Evakuierungsplan, die Brandbekämpfung sowie die Brandschulung.

Doch nicht nur öffentliche Einrichtungen, auch private Gebäude sollen umfassend geschützt werden. Hier spielen Sie selbst eine wichtige Rolle, da es Ihre Aufgabe ist, sich an die Richtlinien zu halten. Da das Verlassen des Hauses durch Fenster und Türen nicht immer empfohlen wird, müssen gerade Fluchtwege wie etwa Treppenhäuser und der Wohnungsflur frei von Hindernissen und Brandlasten gehalten werden. Zu Brandlasten gehören beispielsweise Schuhregale oder Pflanzen, die die Brandgefahr verstärken und bei der Flucht hinderlich sein können.

Falls Sie Ihre Wohnungstür nachts verschließen, sollten Sie Schlüssel in der Nähe der Tür aufbewahren, da Sie sonst Gefahr laufen, die Wohnung bei einem Brand nicht schnell genug verlassen zu können. Wir empfehlen, dass Sie Ihr Verhalten im Falle eines Brandes mit der gesamten Familie oder Ihren Mitbewohnern üben, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.