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Bei der Thematik Brandschutz bieten sich spezielle Schulungen an, die auf den Umgang mit dem Feuer vorbereiten: Schulungen für Brandschutzbeauftragte. Brandschutzbeauftragte nehmen in Unternehmen eine besondere Position ein, da sie Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Feuersicherheit im Betrieb sind.
Sie sind Experten auf dem Gebiet der Prävention, beraten und unterstützen Unternehmer, sind aber auch für andere bedeutende Aufgaben wie die Wartung von Anlagen und die regelmäßige Prüfung des Feueralarms und des Sicherheitssystems verantwortlich. Genauer gesagt muss das Handlungsgebiet des Beauftragten durch den Arbeitgeber bzw. den Unternehmer explizit festgelegt werden. Eine klassische Aufgabe ist, eine Brandschutzordnung zu erstellen oder die Gefährdungsbeurteilung entweder zu erstellen oder zu aktualisieren. Brandschutzbeauftragte kommen ins Spiel, wenn es um die Ermittlung und Bewertung von Gefahren geht, die im Zusammenhang mit Bränden und Explosionen auftreten können.
Sofern vom Arbeitgeber gewollt, steht der Brandschutzbeauftragte auch beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen beratend zur Seite. Eher jedoch beschäftigt er sich damit, Betriebsanweisungen zu verfassen, die die Firma und ihre Mitarbeiter dauerhaft schützen. Auch technische, organisatorische und bauliche Maßnahmen müssen mit ihm besprochen werden, sobald das Thema Feuersicherheit aufkommt. Grundsätzlich müssen Brandschutzbeauftragte darauf achten, dass die Brandschutzbestimmungen von Unternehmen eingehalten werden, vor allem dann, wenn bauliche Veränderungen anstehen.
Doch welche Unternehmen benötigen eigentlich einen Brandschutzbeauftragten? Hier muss man zwischen verschiedenen Fällen unterscheiden: Zum einen ist ein Brandschutzbeauftragter bereitzu-stellen, wenn die Bauordnung dies vorschreibt. Dies gilt zum Beispiel für Baumärkte oder Lebens-mittelläden, deren Verkaufsflächen größer als 2000 Quadratmeter sind. Zum anderen sind Brand-schutzbeauftragte auch dann nötig, wenn Sachversicherer danach verlangen. In der Tat beschrei-ben viele Gebäudeversicherer, welche Betriebe einen Brandschutzbeauftragten haben müssen.
Zu guter Letzt sind Brandschutzbeauftragte auch dort notwendig, wo die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes ergibt, dass ein Unternehmen einem hohen Brandrisiko ausgesetzt ist. Wider-setzt sich ein Unternehmen dieser Anordnung, gibt es zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, doch sollte es tatsächlich mal zum Brand kommen, sind Unternehmen im Streit mit der Versiche-rung auf der sicheren Seite, wenn sie einen Brandschutzbeauftragten haben.
Auf dem Gebiet der Schulungen müssen wir zwischen zwei Kategorien unterscheiden: Schulungen, die Brandschutzbeauftragte auf genau diese Position vorbereiten und Brandschutz Schulungen, die sich an die Allgemeinheit richten.
Bei Letzterem lernen Teilnehmer in verschiedenen Seminaren Maßnahmen für den Brandschutz kennen und erwerben Kompetenzen, die für eine regelmäßige Prüfung der Brandschutzanlagen nötig sind. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten geht einen Schritt weiter, da diese, wie bereits erwähnt, speziell vom Arbeitgeber bestellte ausgebildete Personen sind, die als Ansprech-partner für Fragen rund um den Brandschutz dienen. Dementsprechend werden sie in einer Vielzahl unterschiedlicher Themengebiete geschult, darunter Brandlehre sowie baulicher, anlagentechni-scher und organisatorischer Brandschutz, Brandschutzmanagement, aber auch rechtliche Grundla-gen. In praktischen Übungen lernen Auszubildende, wie sie im Notfall Brände löschen. Die Kurse schließen mit einer Prüfung ab, die Teilnehmer für die Arbeit als zertifizierte Brandschutzbeauftrag-te qualifiziert. Unternehmen dürfen jedoch nicht jeden Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Sie dürfen nur diejenigen Mitarbeiter fortbilden lassen, die bereits eine Berufsausbildung hinter sich haben. Fachliche Einschränkungen gibt es jedoch nicht, sodass auch Angestellte ohne technische Vorkenntnisse die Schulung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren können.
Um die Gültigkeit des Zertifikats von Brandschutzbeauftragten zu erhalten, müssen diese innerhalb von drei Jahren an mindestens 16 Unterrichtseinheiten teilnehmen. Dies können Fortbildungsver-anstaltungen, aber auch Messebesuche sein. So soll gewährleistet werden, dass wichtiges Wissen regelmäßig angewandt wird, um Erlerntes auch dauerhaft zu behalten.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen beim Bau strengen Brandschutzbestimmungen. Brandschutzfachleute müssen für die nötige Sicherheit sorgen, unterstützt von geeigneten Alarmsystemen und einem klaren Evakuierungsplan. Auch ein schnelles Eingreifen von Rettungsdiensten und der Feuerwehr muss gewährleistet sein. In Deutschland ist der Brandschutz in gesetzlichen Vorschriften geregelt. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Brandschutzgesetze und die Bauordnung der Bundesländer. Dabei unterscheidet man zwischen baulichem Brandschutz, anlagetechnischem Brandschutz und organisatorischem Brandschutz.
Der bauliche Brandschutz stellt sozusagen den Oberbegriff für alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes dar. Hierzu gehören unter anderem der Brandschutz in der Gebäudetechnik, doch generell fallen die Maßnahmen äußerst vielfältig aus. Sie beinhalten die Planung eines Gebäudes und betreffen die verwendeten Baustoffe. Auch Planungen zu Rettungs- und Fluchtwegen sind Teil des baulichen Brandschutzes.
Der anlagentechnische Brandschutz überschneidet sich teilweise mit dem baulichen Brandschutz. Er umfasst jedoch vor allem die Anlagen, die zur Versorgung mit Löschmitteln und Feuerlöscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen dienen. Auch Wärmeabzugsanlagen, Brandanlagen und Ansaugsysteme für Rauch gehören zum anlagetechnischen Brandschutz.
Der organisatorische Brandschutz umfasst diejenigen Maßnahmen, die Teil der Organisation des Unternehmens sind. Darunter fallen unter anderem die drei Teile der Brandschutzordnung oder Rettungs- und Fluchtpläne. Auch die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter ist Teil des organisatorischen Brandschutzes.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Aus diesem Grund unterliegen Betriebe bestimmten Brandschutzverpflichten, zum Beispiel dem Besitz eines Feuerlöschers und der Erstellung eines Evakuierungsplans. Abhängig von der Arbeitsstätte, der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die zur Brandbekämpfung, Ersten Hilfe und Evakuierung notwendig sind. Hier ein Überblick der wichtigsten Brandschutzmaßnahmen für Unternehmer:
Die Brandschutzbestimmungen in privaten Unterkünften sehen anders aus als die öffentlicher Gebäude. Hier gilt seit 2013 die Rauchmelderpflicht, die besagt, dass Rauchwarnmelder in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Treppen, wenn diese als Rettungswege genutzt werden, installiert sein müssen. Nur noch Geräte, die nach DIN EN 14604 zertifiziert wurden, sind für den Einbau zulässig, da Rauchmelder bestimmte Anforderungen erfüllen müssen.
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