Der spurenlose Einbruch: Welche Versicherung Sie wählen sollten

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass jemand bei Ihnen eingebrochen ist – doch der Einbrecher scheint keine Spuren hinterlassen zu haben. Es ist offensichtlich, dass etwas gestohlen wurde, aber Sie haben keinen Beweis dafür. Wie können Sie in einem Fall wie diesem Ihr Recht auf Entschädigung bei der Hausratsversicherung geltend machen? Mindestens genauso relevant ist jedoch die Frage, wie Sie einen Einbruch wie diesen in Zukunft vermeiden können. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zu diesem Thema zusammengefasst.

Das Rätsel des spurenlosen Einbruchs

Fenster und Tür sind intakt, die Alarmanlage ist nicht losgegangen. Immer wieder kommt es vor, dass Einbrecher sich Zugang zu Häusern verschaffen, ohne dabei jegliche Spuren zu hinterlassen. Sie nutzen clevere Techniken, um Türen aufzuhebeln, verwenden verschiedene Gegenstände als Schlüsselersatz oder geben sich als jemand anderes aus.

Bei einem Wohnungseinbruch ohne Spuren müssen Versicherungsnehmer oft damit rechnen, dass die Hausratsversicherung nicht zahlt. Immer wieder wurden Urteile gefällt, in denen Versicherungen von der Zahlung befreit wurden. Tatsächlich sind diese bis auf gewisse Ausnahmen auch nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Eine solche Ausnahme wäre, wenn der Wohnungsinhaber den Diebstahl eines Schlüssels nachweisen kann.

Ähnliches gilt nicht nur beim Haus, sondern auch beim Auto. Wenn Aufbruchsspuren fehlen, beispielsweise wenn die Verrieglung durch elektronische Tricks manipuliert wurde, ist es die Pflicht des Opfers nachzuweisen, dass das Auto verschlossen war. Auch hier kommt die Hausratsversicherung ins Spiel. So kam es bereits in der Vergangenheit zu Fällen, in denen diese sich weigerte, für die Kosten aufzukommen, wenn ein Einbruch nicht nachweisbar war. Besondere Vorsicht gilt bei der sogenannten „Relay Attack“. Hier fangen Täter das Funksignal des Autoschlüssels ab. Die empfangenen Daten nutzen sie, um das Auto anschließend zu öffnen.

Sind Sie bereits Opfer eines spurenlosen Einbruchs geworden, sind Sie nicht allein. Allein 2018 wurden in Deutschland 5,56 Millionen Straftaten verübt, die meisten davon waren Diebstahl- und Raubdelikte. In § 242 des StGB findet man Folgendes zum Thema Diebstahl: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das Schlüsselelement: Ihre Hausratsversicherung

Vermutlich haben Sie eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Doch wissen Sie auch, dass Sie damit nicht automatisch gegen alle Diebstähle versichert sind? Eine Hausratsversicherung mit Einbruchschutz schützt Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Kommt es also zum Falle eines Einbruchs, sind Sie durch eben diese Versicherung gegen Diebstahl, sowie Beschädigung und Zerstörung Ihres Hausrats versichert. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel den Wert der gestohlenen Gegenstände in neuwertigem Zustand zurückerhalten.

Darüber hinaus ersetzt die Versicherung auch die Reparaturkosten bei aufgebrochenen Fenstern und Türen und die Kosten, die bei der Beseitigung von Vandalismusschäden entstanden sind. Müssen Sie Ihre Wohnung aufgrund von Instandsetzungsreparaturen verlassen, zahlt sie eine gewisse Zeit lang entstehende Übernachtungskosten.

Wie bereits erwähnt sind jedoch nicht alle Schäden automatisch versichert. Vor allem eine einfache Hausratsversicherung kommt oft nicht für die Kosten auf. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit entsteht, etwa wenn Sie einen Schlüssel verloren haben. Damit Sie im Ernstfall bestens versichert sind, sollten Sie bei der Wahl des Versicherers gewisse Dinge beachten:

Hausratsversicherungen bieten meist verschiedene Tarife an. Im besten Fall erfüllen diese bestimmte Kriterien, die Sie im Falle eines Einbruchs schützen. Einer dieser Kriterien ist grobe Fahrlässigkeit. Nehmen wir an, Sie vergessen, das Fenster zu schließen, und erleichtern Dieben so den Zugang zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Dann kann es sein, dass Ihre Versicherung Ihnen vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Ist dies der Fall, kann Ihre Versicherung die Leistung kürzen oder die Zahlung sogar komplett streichen. Um dem zu ergehen, kann im Vertrag jedoch der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart werden, wobei die Hausratsversicherung auch in solchen Fällen zahlt. Je nach Anbieter gilt das jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe.

Darüber hinaus sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Hausratsversicherung noch immer all Ihre Bedürfnisse abdeckt und ob die vereinbarte Deckungssumme weiterhin ausreichend ist. Meist lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungen, da sich die Tarife teilweise um mehrere 100 Euro im Jahr unterscheiden können.

Wie Sie einen spurenlosen Einbruch beweisen

Wichtig ist, dass Sie nach einem Einbruch keine Spuren verändern oder Gegenstände anfassen. Dies erhöht lediglich die Gefahr, dass Beweise zerstört werden und sich wichtige Fingerabdrücke nicht mehr erkennen lassen oder ausgewertet werden können. Wichtig ist, dass die Polizei diese unverändert begutachten kann. Sollte es unvermeidbar sein, dass Sie beispielsweise Fenster oder Möbelstücke berühren, sollten Sie Handschuhe tragen.

Der beste Weg, wie Sie einen Einbruch beweisen können, ist Fotos zu machen. Damit Sie auf einen Einbruch vorbereitet sind, ist es sinnvoll, schon vor einem solchen Ereignis Fotos von Wertgegenständen zu machen. Bewahren Sie diese sicher auf, beispielsweise in einem Schließfach, um der Polizei die Ermittlungen zu erleichtern. Dies ist ebenfalls hilfreich, da Sie der Versicherung so nachweisen können, welcher Schaden entstanden ist. Zusätzlich empfiehlt es sich, Kaufbelege aufzubewahren, damit Sie auch später noch beweisen können, dass Sie der rechtmäßige Besitzer der Gegenstände sind.

Sinnvoll ist es ebenfalls, eine Liste der gestohlenen Sachen anzufertigen. Versuchen Sie mit allen möglichen Mitteln zu beweisen, dass sich diese tatsächlich in Ihrem Besitz befanden. Wie bereits erwähnt können sowohl Fotos als auch Belege eine gute Möglichkeit dafür sein.

Doch abgesehen vom Nachweis des Einbruchs sollten Sie zudem andere wichtige Schritte einleiten: Überprüfen Sie sofort, ob Bankkarten gestohlen wurden. Ist das der Fall, sollten Sie Ihre Karte unverzüglich sperren lassen, um zu vermeiden, dass sich die Diebe an Ihrem Konto bedienen. Ebenso sollten Sie den Einbruchsschaden so schnell wie möglich reparieren. Fenster und Türen, die beim Einbruch beschädigt wurden, sollten so schnell wie möglich wieder funktionstüchtig sein. Natürlich gilt auch hier, dass Sie diese Schritte erst einleiten, wenn die Polizei sich den Schaden angesehen hat. Haben Sie eine Wohnung gemietet, kann es zudem sein, dass Ihr Vermieter Beweise des Einbruchs verlangt. In diesem Fall kann der Polizeibericht dazu dienen, diesen über den Schaden zu informieren.

Haben Sie mal darüber nachgedacht, Ihr Zuhause mit einem Sicherheitssystem einschließlich Fernüberwachung und Alarm auszustatten? Wer eine Überwachungskamera hat, kann Vorfälle mit Videomaterial nachweisen – ein idealer Beweis für einen Einbruch, bei dem keine Spuren zurückgeblieben sind, und ein Nachweis darüber, dass Ihre Wertsachen gestohlen wurden