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Erstens, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Fachmann jedes Jahr die Wartung Ihres Gasheizkessel durchführen zu lassen. Das Rechtsverordnung Nr. 2009-649 vom 9. Juni 2009 schreibt vor, dass "alle Heizkessel (Erdgas, Heizöl, Holz, Kohle, etc.) mit einer Leistung von 4 bis 400 Kilowatt einer jährlichen Wartung durch einen Fachmann unterzogen werden müssen".
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine nicht durchgeführte jährliche Wartung der Gastherme rechtlich nicht geahndet wird. Im Falle eines Unfalls (insbesondere Kohlenmonoxid) oder einer Panne könnte dies jedoch zu Ihrem Nachteil werden.
Diese Wartung ist aus guten Gründen erforderlich: Sicherheit natürlich, aber auch, um die Lebensdauer und Effizienz Ihres Gaskessels zu verbessern.
Zum Beispiel hält eine gut gewartete Gas-Zentralheizung etwa 20 Jahre, im Vergleich zu nur etwa 10 Jahren, wenn die Wartung nicht regelmäßig durchgeführt wurde. Die Lebenserwartung Ihrer Heizungsanlage verdoppelt sich also, was alles andere als unerheblich ist.
Zweitens wird das Risiko von Ausfällen und Betriebsstörungen durch eine hochwertige jährliche Wartung erheblich reduziert. Eine solche Wartung kann die Anzahl der Ausfälle Ihres Gaskessels um das 5-fache reduzieren!
Zudem spart dies Ihnen Energie und Geld, denn Ihr Kessel arbeitet dann unter den bestmöglichen Bedingungen. Ein Gasheizkessel mit guter jährlicher Wartung verbraucht bis zu 12 % weniger Energie. Außerdem verschmutzt es weniger, da es eine geringere Dosis an CO2 ausstößt.
So viele gute Gründe, die Sie davon überzeugen, dass eine jährliche Wartung Ihrer Gastherme unbedingt notwendig ist, nicht wahr?
Deshalb muss Ihre Gastherme jedes Jahr von einer Firma oder einem Fachmann gewartet werden. Doch welche Arbeiten werden vom Heizungsbauer durchgeführt?
Die Wartung Ihrer Heizungsanlage kann in 5 Hauptschritte unterteilt werden:
Am Ende der jährlichen Wartung Ihrer Gastherme erhalten Sie vom Heizungsbauer den Wartungsnachweis, mit dem Sie rechtlich nachweisen können, dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nun können Sie ohne Risiko in einen harten Winter gehen!
Für die Kesselwartung wird daher ein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen, der bescheinigt, dass die Arbeiten von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt wurden. Sie können einen befristeten oder unbefristeten Vertrag wählen, der verlängert werden kann, um Sie von der jährlichen Wartung Ihrer Gastherme zu entlasten.
In einem solchen Vertrag können Ihnen verschiedene andere Maßnahmen angeboten werden, wie z. B. ein 7/7-Pannendienst, die Kehrung Ihrer Heizungsanlage oder eine erweiterte Garantie. Dies ist der Unterschied zwischen einem vereinfachten Wartungsvertrag und einem Vollwartungsvertrag.
Da diese jährliche Wartung verpflichtend ist und alle genannten Gründe Sie von der Notwendigkeit einer jährlichen Wartung Ihrer Gastherme überzeugt haben müssen, stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie viel Sie dafür bezahlen werden.
Unabhängig davon, für welche Art von Wartungsvertrag Sie sich entscheiden (Vollwartung oder vereinfachte Wartung), variiert der Tarif je nach Heizgerätetyp und geografischem Standort. In der Regel können Sie bei der Wartung von Gasthermen mit Kosten von 60 bis 180 Euro rechnen, allein für die Arbeit und die Anfahrt des Fachmanns. Darin ist jedoch nicht der Austausch von Teilen miteinbezogen, die gewechselt werden müssen und deren Preis schnell steigen kann.
Je nach Art des gewählten Wartungsvertrags kann diese Preisspanne genauer eingegrenzt werden: von 60 bis 130 € pro Jahr für einen vereinfachten Vertrag und von 80 bis 180 € pro Jahr für einen Vollvertrag.
Dieser Preis bleibt unabhängig vom gewählten Vertrag erschwinglich, aber denken Sie daran, dass ein defektes Teil, das ausgetauscht werden muss, die Rechnung erheblich erhöhen kann. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher, indem Sie diese Ausgaben in Ihrem Energie- und Heizungsbudget einplanen (wenn Sie Mieter mit individueller Gasheizung sind).
In der Regel ist es der Mieter, der einen Fachmann anfordern und die jährliche Wartung seiner individuellen Gasheizung bezahlen muss.
Der Vermieter kann auch seinen Mieter mit der Wartung des Heizkessels beauftragen, ohne eine bestimmte Firma zu wählen und ohne selbst für die Wartung aufkommen zu müssen.
In Bezug auf die Ferngasheizung in einem Miteigentum obliegt es dem Eigentümer oder dem Syndikus, die volle Verantwortung für die jährliche Wartung des Heizkessels zu übernehmen, den Heizungsinstallateur zu kontaktieren und den Wartungsvertrag zu bezahlen.
Die Wartung Ihres Gaskessels ist daher unerlässlich und Sie verstehen jetzt warum. Nun müssen Sie nur noch den für Sie passenden Vertrag auswählen und dürfen die Jahresfrist nicht verpassen! Sie kennen auch die Risiken, die mit mangelnder Wartung verbunden sind: Pannen, Vergiftungen, höherer Verbrauch, übermäßige Verschmutzung und vieles mehr.