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Was sollten Sie tun, wenn bei Ihnen eingebrochen wird?

Sie stellen fest, dass sich jemand unbefugten Zugang zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verschafft hat und bemerken, dass nach dem Einbruch Gegenstände entwendet wurden – was nun? Jetzt gilt es, schnell zu handeln und das Richtige zu tun: Eine Beschwerde bei der Polizei einreichen, der Hausratversicherung die Situation zu schildern und von dieser eine Entschädigung zu fordern. In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen die Schritte vor, die Sie im Falle eines Einbruchs befolgen sollten.

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs werden…

Immer wieder kommt es vor, dass Opfer bei einem Einbruch Zuhause anwesend sind. Damit Sie sich nicht unnötigen Gefahren aussetzen, ist es ratsam zu wissen, wie man sich in solch einer Situation richtig verhält.

Für die Mutigeren unter uns mag die erste Reaktion sein, zu den Eindringlingen zu stürmen und sie zu verjagen. Davon raten Experten ab, da Sie nie vorhersagen können, ob die Einbrecher bewaffnet und gewaltbereit sind. Stattdessen sollte Ihr erster Schritt sein, die Polizei zu kontaktieren. Sprechen Sie leise, aber langsam und verständlich. Während all dem ist es natürlich enorm wichtig, sich stets still zu verhalten. Da Sie die Einbrecher nicht einschätzen können, können Sie sich nicht sicher sein, ob diese die Flucht ergreifen würden, sobald sie Geräusche hören, oder sich auf die Suche nach den Bewohnern des Hauses begeben würden. Sollten Sie sich innerhalb Ihrer Wohnung bewegen müssen, tun Sie es so leise wie möglich.

Haben Sie die Polizei kontaktiert, sollten Sie Ihre Familie bzw. Mitbewohner über die Situation informieren. Im Optimalfall funktioniert dies per Textnachricht, damit unnötige Bewegungen vermieden werden. Haben Sie Kinder, dann versuchen Sie, diese ruhig zu halten, indem Sie sie einfach schlafen lassen, jedoch ihre Tür verschließen.

Nicht zuletzt ist es wichtig, abzuwägen, ob es sicher ist, das Haus zu verlassen. Wenn es so klingt, als wären die Einbrecher gewaltbereit, ist es sinnvoll, das Haus oder die Wohnung so schnell wie möglich zu verlassen – entweder durch Türen, aber auch Fenster.

Informieren Sie die Polizei über den Einbruch

Der erste Schritt, den Sie nach einem Einbruch tätigen sollten, ist den Vorfall der Polizei zu melden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie sich Notizen machen, z. B. zum Aussehen der Täter. Vergleichen Sie Ihre Notizen nicht mit anderen, bis die Polizei bei Ihnen ist. Ebenfalls hilfreich ist es, mögliche Augenzeugen am Tatort zu behalten, bis diese den Beamten Ihre Sicht schildern konnten. Müssen diese den Tatort verlassen, sollten Sie sich ihre Namen und Adressen notieren. Nach einer Tat wie dieser ist es wichtig, dass Sie mit der Polizei kooperieren. Beantworten Sie alle Fragen, identifizieren Sie Verdächtige und stellen Sie den Beamten Beweise zur Verfügung.

Die Polizei wird Ihnen ein Dokument ausstellen, das Sie bei Ihrer Hausratversicherung einreichen, um die Zahlungen für entwendete Gegenstände zu erhalten. Die Versicherung benötigt zudem eine Liste mit allen entwendeten Objekten. Diese Stehlgutliste sollten den Neuwert sowie detaillierte Beschreibungen des Diebesgutes enthalten.

Damit Sie sich nicht erst im Ernstfall mit dieser Thematik beschäftigen, raten Verbraucherschützer dazu, Ihr Inventar inklusive teurer Elektronik oder wertvollem Schmuck mit Einkaufsbelegen und Fotos zu dokumentieren.

Grundsätzlich kommt Ihre Hausratversicherung nur dann für Einbruchschäden auf, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass der Einbrecher mit einem Werkzeug in die Wohnung eingedrungen ist oder den Schlüssel zuvor gestohlen hat. Sollten Sie Ihre Schlüssel verloren haben, gilt dies als fahrlässiges Verhalten – hier zahlt die Versicherung nicht.

Übrigens sind mit der Hausratversicherung nicht nur der Besitz des Versicherungsnehmers versichert. Auch der Besitz der mit Ihnen zusammenlebenden Personen wie Ehepartner, Eltern oder Kinder ist mitversichert. Unter gewissen Umständen sind auch Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, in der Hausratversicherung abgesichert. So gilt der Schutz weiter, wenn diese einer Ausbildung oder einem Studium nachgehen und nur zu diesem Zweck ausgezogen sind. Allerdings muss dabei die Absicht der Kinder bestehen, später wieder in die elterliche Wohnung zurückzukehren.

Damit es in Ihrem Zuhause aber gar nicht erst zu Einbrüchen kommt, möchten wir Ihnen erklären, wie Sie solche gezielt verhindern können.

Der vermutlich beste Einbruchschutz ist ein Alarmanlagensystem. Jeder möchte sich Zuhause sicher fühlen und genau diese Sicherheit wird mit dem entsprechenden Überwachungssystem gewährleistet. Tatsächlich trifft das nicht nur auf Ihre eigene Wohnung zu, denn Alarmanlagen haben oft den Effekt, dass sie komplette Nachbarschaften sicher machen, auch wenn nicht jeder über solche Geräte verfügt. Nicht nur alarmieren Sie entsprechende Systeme im Falle eines Einbruchs sofort – tatsächlich senken sie die Gefahr, dass jemand versucht, in Ihr Haus einzudringen um bis zu 300 %, wie Statistiken zeigen. Wenn Eindringlinge Alarme wie diese sehen, wissen Sie, dass es Ihnen ernst ist, Ihr Haus zu schützen. Selbst wenn sie maskiert sind, würden sie nicht Gefahr laufen wollen, den Alarm aufzulösen oder auf Video aufgenommen zu werden. Sicherheitsprodukte wie diese lassen sich heutzutage ganz leicht in das eigene Smart Home integrieren und arbeiten so noch effizienter.

Wer sich kein komplettes Alarmsystem kaufen möchte, kann auf Innen- oder Außenkameras zurückgreifen. Auch Fenster- und Türsensoren sorgen dafür, dass Einwohner sofort über verdächtige Aktivitäten informiert werden.

Eine ebenfalls sinnvolle Investition sind Lichter mit integrierten Bewegungsmeldern. Kein Einbrecher möchte bei seiner Tat erwischt werden, deswegen ziehen einige bereits weiter, wenn sie von unerwarteten Lampen überrascht werden.

Wer weniger in Technik investieren möchte, sollte zu anderen Mitteln greifen, um sich Einbrecher fernzuhalten. Dabei können unter anderem Ihre Nachbarn helfen, die Sie beispielsweise dann um Hilfe bitten können, wenn Sie längere Zeit nicht Zuhause sind. Ein ungemähter Rasen und ein überlaufender Briefkasten vermitteln Einbrechern das Bild, dass niemand zu Hause ist. Gerade deswegen sollten Sie jemanden darum bitten, sich um diese Dinge zu kümmern.

Bewahren Sie Wertgegenstände möglichst so auf, dass sie nicht von außen ersichtlich sind. Geben Sie Dieben keine zusätzlichen Gründe, sich an Ihrem Hab und Gut zu vergreifen. Statt Wertgegenstände in Schränken zu verstauen, können Sie auch darüber nachdenken, einen Safe zu kaufen und Wertsachen sicher dort zu verstecken.

Beugen Sie Einbrüchen vor, indem Sie Ihre Haustür mit einem smarten Schloss ausstatten. Das Smarte Netatmo Türschloss ist ein High-End-Schloss, das sowohl physischen wie auch digitalen Einbruchsversuche widersteht. Es ist mit allen Türen kompatibel, die bereits mit einem europäischen Zylinder ausgestattet sind, unabhängig von der Breite der Tür. Die Smarten Schlüssel sind anpassbar und lassen sich nicht kopieren. Sie können sie mit einem Klick in der App deaktivieren oder reaktivieren.

Die Mitteilung an Ihren Versicherer

Sobald die Polizei Ihre Beschwerde registriert hat, wenden Sie sich an Ihre Hausratversicherung, um keine Zeit zu verlieren und so schnell wie möglich entschädigt zu werden. In welchem Zeitraum sich die Meldefrist bewegt, kann je nach Versicherer variieren. Hier eine Übersicht der Dokumente, die Sie Ihrem Versicherer zukommen lassen müssen:

  • Ihre Adresse

  • Ihre Versicherungsnummer

  • Eine genaue Beschreibung des Vorfalls und der Schäden

  • Schadensfotos

  • Kopien von Kaufbelegen

  • Eine Liste gestohlener und beschädigter Gegenstände

Für einen höheren Einbruchschutz wird empfohlen, bereits im Vorfeld eine Liste sowieso Fotos Ihrer Wertsachen und der Belege zu machen. Ihre Hausratversicherung wird im Falle eines Einbruchs eine vollständige Liste dieser Dinge erfragen, um den vollen und korrekten Beitrag zu erstatten. Diese Liste sollte außerhalb der guten Sichtbarkeit für Einbrecher platziert werden.


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