Wie kann man von der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen profitieren?

Die steuerliche Förderung trat in Deutschland zum 1.1.2020 in Kraft und schließt mehrere Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ein – darunter die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, sowie die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Heizungs- und der Lüftungsanlage. Erfahren Sie, wie Sie von dieser steuerlichen Förderung für Ihre Wärmedämmarbeiten profitieren können.

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen kurz erklärt

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung sorgt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mittels finanzieller Hilfen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnung investieren können.

Mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ vom Dezember 2019 haben Bundestag und Bundesrat den Weg für die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum geebnet. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll die Neuregelung zu ca. 235 Mio. € Steuermindereinnahmen im Jahr führen, die dann den sanierungswilligen Immobilieneigentümern zugutekommen sollen.

Die durch dieses Programm eingeführte steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen trat zum 1.1.2020 in Kraft und gilt für die Wärmedämmung von bestehenden Außen- und Innenwänden und Geschossdecken.

Aber das ist noch nicht alles! Steuerlich gefördert werden alle Aufwendungen, die im Zuge der Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen entstehen. Darunter fallen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen und solche für Einbau, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen.

Die steuerliche Förderung ist auch für die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, sowie der Heizungs- und der Lüftungsanlage von Nutzen.

Sie gilt ebenfalls für den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Darüber hinaus werden auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert. Insgesamt können Sie bis zu 40.000 Euro zurückerhalten.

Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht, daher ist eine vorherige Antragsstellung nicht erforderlich.

Lesen Sie also besser diesen Artikel und informieren Sie sich, bevor Sie mit den Renovierungs- und Dämmarbeiten beginnen!

Die Wand- und Dachbodendämmung ist entscheidend für eine gute Energieleistung und um die Heizkosten so niedrig wie möglich zu halten. Sie können Ihren Verbrauch noch weiter kontrollieren, indem Sie das Smarte Thermostat von Netatmo verwenden. Es ist ein drahtloses Thermostat, das an Ihren Heizkessel angeschlossen und mit diesem verbunden ist und so für mehr Wärmekomfort sorgt.

Wer profitiert von der steuerlichen Förderung?

Sie möchten Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses durchführen? Von der steuerlichen Förderung profitieren Bürgerinnen und Bürger, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen.

Stellen Sie zudem sicher, dass Ihr Projekt die folgenden Bedingungen erfüllt, um von der steuerlichen Förderung profitieren zu können:

Unter welchen Bedingungen können Sie die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?

Die Wohnung bzw. das Wohngebäude müssen bei Beginn mindestens 10 Jahre alt sein.

Ein weiteres entscheidendes Kriterium muss beachtet werden: Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder eines Energieberaters (eine Person mit Ausstellungsberichtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) nachgewiesen wird, dass die einzelnen Voraussetzungen der energetischen Maßnahmen dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind. Das Fachunternehmen muss die Bescheinigung nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster erstellen. Insbesondere muss es bestätigen, dass die durchgeführten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen.

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Steuerjahre, steuerlich abzugsfähig. Somit können Aufwendungen bis 200.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Förderung kann auch für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden.

Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50 % der anfallenden Kosten abzugsfähig. Fachlich qualifizierte Energieberater für die Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden Sie deutschlandweit beispielsweise unter: www.energie-effizienz-experten.de.

Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld, sodass sie von einer Vielzahl von Wohneigentümerinnen und Eigentümer in Anspruch genommen werden kann.

Welche Leistungskriterien müssen die Wärmedämmungsmaßnahmen erfüllen?

Für Wärmedämmungsmaßnahmen wird ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient als Mindestanforderung vorgeschrieben.

Damit Ihre Hausdämmung für die steuerliche Förderung in Frage kommt, müssen technische Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese Anforderungen sind in einer begleitenden Rechtsverordnung (“Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung”) festgeschrieben, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html einsehbar ist.

Wie kann ich die steuerliche Förderung beantragen?

Sofern Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen, müssen Sie das Mindestalter Ihres Eigentums (>10 Jahre) und die Selbstnutzung des begünstigten Objektes nachweisen.

Zudem müssen Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung eine Musterbescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberaters (eine Person mit Ausstellungsberichtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) beilegen. Bei letzterem muss der bzw. die Berechtigte durch den ausführenden Fachbetrieb oder die Bauherrin / den Bauherrn selbst mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Sanierungsmaßnahme beauftragt worden sein.

Sie benötigen auch einen Nachweis der Überweisung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Fachunternehmers (Achtung: Eine Barzahlung schließt die Begünstigung aus!) und ggf. einen Nachweis über den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.

So, das war's! Wenn alles erledigt und genehmigt ist, werden Sie von der steuerlichen Förderung in Höhe von 20 % auf alle Ihre Arbeiten profitieren. Wir hoffen, dass sich dadurch besonders Ihre Heizkostenrechnung senken wird!

Alternativen zur steuerlichen Förderung

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ist nicht die einzige finanzielle Maßnahme, von der Sie in Deutschland profitieren können! Sie können auch die Gebäudeförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen:

  • Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss können über die KfW-Programmlinien „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) – Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
  • Investitionszuschüsse gibt es in den folgenden Programmen:
  • KfW-Programmlinie „Energieeffizient Sanieren“ (430) – Zuschuss
  • Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ (BAFA)
  • Heizungsoptimierungsprogramm (BAFA).

Neben diesen Hilfen sollten Sie nicht vergessen, dass die Wärmedämmungsarbeiten Ihnen helfen, Ihre energiebezogenen Ausgaben zu reduzieren - ein weiterer finanzieller Gewinn für Sie. Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert, eine gesicherte Altersvorsorge und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz: Das sind fünf gute Gründe, in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende!